Der Verein NEUSTART betreut mit rund 1.600 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen österreichweit mehr als 45.000 Menschen jährlich im Bereich des Strafrechts und der Gewaltprävention. Straftaten zu vermeiden und die Folgen von Delikten zu bewältigen sind die zentralen Anliegen von NEUSTART.

Resozialisierungshilfe für Straffällige, Unterstützung von Opfern und Prävention: Das sind unsere Angebote, mit denen Kriminalität in der Gesellschaft verringert wird. Täter:innen sollen mit sozialarbeiterischer Unterstützung wieder in die Gesellschaft integriert werden. Opfer erhalten konkrete Hilfe durch Prozessbegleitung, Entschuldigung und Schadenswiedergutmachung. 

Der Verein NEUSTART erbringt  Dienstleistungen in den Bereichen

  • Hilfe für Täter:innen
  • Hilfe für Opfer und
  • Prävention

im Auftrag des Bundesministeriums Justiz und anderen Auftraggebern auf Basis gesetzlicher Grundlagen. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Angebote und Dienstleistungen.

 

Das Ehrenamt bei NEUSTART
Die ehrenamtliche Betreuung straffälliger Menschen war von Anfang an integraler Bestandteil der Arbeit von NEUSTART. Sie markiert sogar den Beginn der Vereinsgeschichte: 1957 haben freiwillige Mitarbeiter:innen der „Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe“ begonnen, delinquente Jugendliche zu betreuen und damit den Grundstein für alle weiteren Entwicklungen gelegt.

 

Überblick

…  1.000 Ehrenamtliche in ganz Österreich

…  60 Ehrenamtliche bei NEUSTART Vorarlberg

…  Rund ein Drittel der Bewährungshilfe-Klient:innen wird ehrenamtlich betreut.

…  Von Ehrenamtlichen dürfen jeweils maximal fünf Klientinnen und Klienten betreut werden.

 

Aufgabenbereich

Bewährungshilfe ist eine Anordnung des Strafgerichtes und unterstützt Straftäter:innen dabei, zukünftig ein delikt- und straffreies Leben zu führen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen straffällig gewordene Personen Unterstützung: zur Absicherung ihrer Existenzgrundlagen und zur konstruktiven Auseinandersetzung mit ihrem Deliktverhalten. Darüber hinaus geben Bewährungshelfer:innen Hilfestellung für die notwendigen Veränderungen im Leben. Das bedeutet: regelmäßige persönliche Kontakte mit den zu betreuenden Personen während eines Zeitraums von etwa drei Jahren.

Ehrenamtliche werden in ihrer Betreuungstätigkeit durch eine hauptamtliche Kollegin oder einen Kollegen angeleitet und unterstützt. Ein wesentlicher Teil findet in monatlichen Teambesprechungen statt. Die Ehrenamtlichen sind durch das Gesetz den Hauptamtlichen in ihren Rechten und Pflichten bei der Durchführung ihrer Tätigkeit gleichgestellt. Als Ersatz für die entstehenden Unkosten erhalten ehrenamtliche Bewährungshelfer:innen eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.

 

Voraussetzungen

…  Mindestalter 24 Jahre

…  Unbescholtenheit vor dem Gesetz

…  psychische Stabilität und stabile Lebensumstände

…  Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Randgruppen und fremden Kulturen

…  Werthaltungen, die mit dem Leitbild von NEUSTART im Einklang stehen

…  Fähigkeit zur Reflexion der persönlichen Motive und Handlungen

…  gute verbale und schriftliche Ausdrucksfähigkeit

…  Verlässlichkeit und Sorgfalt

…  Lernbereitschaft

…  Bereitschaft, mehrere Klient:innen über drei Jahre hinweg zu betreuen

 

Interesse?

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. Der Leiter der Einrichtung NEUSTART Vorarlberg,  Johannes Pircher-Sanou, MA, steht Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Telefon 05574 455 90, Römerstrasse 1-3, 6900 Bregenz, johannes.pircher-sanou@neustart.at  www.neustart.at